Ausszug aus der Kulturgüterschutzdokumentation von Walter Vetsch
Baubeschrieb (1910, Samuel Schlatter)
Als ehrwürdiges Denkmal jener Zeit und Verhältnisse, wo alte Untertanenschaft in merkwürdig freiheitlicher Weise geübt wurde, ist uns das alte Gerichtsgebäude erhalten geblieben.
An den Hintergiebel eines regelrechten, gestrickten Toggenburger Bauernhauses, das seine Hauptfront gegen die Sonne kehrt und aus dem Jahr 1632 stammt, wurde sieben Jahre später in Riegelwerk die "Gerichtsstube" angebaut. Auf starken eichenen Pfosten ruhend, überdeckt dieselbe eine offene Halle, geeignet zum Aufenthalt der wartenden Parteien.
Die Giebel und die kurzen Seitenfronten sind reich geriegelt, die Stubenwände fast ganz in Fenster aufgelöst. Diese haben noch die alte Bleiverglasung und sind mit den landesüblichen Zugläden verschliessbar, welche mit ihren Seitenpilastern und Verdachungen eine schöne architektonische Gliederung erhalten haben. Das Ganze war reich ornamentiert und farbig behandelt, das Holzwerk der Riegelung rot mit weissen Putzfeldern und schwarzen, zierlichen Ornamenten und Inschriften, die Fensterladenpartien in rot, grün, gelb und schwarz flott gestimmt - das Ganze ein wahres Juwel ländlicher Baukunst.
Der Erbauer des Rathauses, Peter Moosberger, begegnet uns in den Akten erstmals 1613, also 19 Jahre vor der Errichtung des Hauptbaus. Es ist anzunehmen, dass er
bereits den Vorgängerbau des Rathauses bewohnt hat, ruht es doch auf spätmittel - alterlichen Grundmauern.
Ein offensichtliches Indiz dafür sind die beiden Fensteröffnungen in der NW-Mauer des Gewölbe- kellers, die - heute zugemauert - in den anstossenden Kelleraum gehen. Diese Situation zeigt, dass
sie sich ursprünglich ins Freie geöffnet haben müssen, wie das bei der Fensteröffnung in der SO-Mauer noch heute der Fall ist. Man kann daraus folgern, dass der Bau von 1632 eine Erweiterung des
spätmittelalterlichen Vorgängers ist.
Mit dem "Gerichtsstuben"-Anbau schuf Peter Moosberger ein "Verkehrsproblem": Eine Wegverein - barung nach seinem Tod 1640 besagt, er sei "... mit auffbawung einer Stuben gegen den weg so weit hinausgefahren, dass derselbig weg under Hanss Stüdlis Haus hatt müssen gelegt werden"...
Diese Textstelle ist wohl so zu deuten, dass der Weg - vor 1639 hart an der NO-Front des Rathauses entlangführte, künftig auf eigene Kosten "zu machen und in Ehren zu erhalten". Dabei ging es nicht darum, der Familie Moosberger die Verlegung des Wegstücks aufzubürden - nach NO an die SW-Fassade von "Stüdlis Haus" verrückt werden musste. Die Erben Peter Moosbergers verpflichteten sich in der genannten Vereinbarung, den bereits verlegten Weg (dieser war ja bereits verlegt), sondern dessen Unterhalt.
Peter Moosberger bekleidete eine Reihe von öffentlichen Ämtern:
1618 lesen wir erstmals über Peter Moosberger ini der Ablage der Kirchenrechnung der Gemeinde Oberglatt. Damit wird er als Mitglied der Gemeindebehörde bezeugt. In dieser selben Funktion tritt er bis 1625 auf. 1624 ist Peter Moosberger als Kirchenmeier aufgeführt, was dem Amt eines Kirchenpflegers entsprochen hat. Möglicherweise wurde das Amt im Rotationsverfahren ausgeübt, denn 1630 heisst es ebenfalls "Nüw Kilchmeier Petter Mos Burg" 1636, 1637 und 1638 ist Peter Moosberger einer der 4 Kirchenpfleger.
1624 nimmt Peter Moosberger als Laiensynodaler Einsitz in die Toggenburgische Evangelische Synode.
1627 ist Peter Moosberger als Baumeister, d.h. als Verantwortlicher für die öffentlichen Bauten der Gemeinde Oberglatt belegt, ebenso für 1628, 1631, 1632, 1633 und 1634. In den Pestjahren 1629 und 1635 scheint die Behörde nicht zusammengetreten zu sein.
1636 wird Peter Moosberger als Ammann und damit als Vorsitzender des Niedergerichts Burgau genannt. Er muss damals sein Amt frisch angetreten haben, denn noch am 1.Sept. 1636 ist "Anna Kuntzin herrn Pet(er) Mossbergers fraw von Burgau" als Patin vermerkt. Am 8.März 1637 hingegen wird sie "Anna Cuntzin Hrn Aman Mossbergers Zu Burgaw eheliche Haussfraw" genannt.
Am 19.Dez. 1638 legt "aman petter Mossberger Zue Burgow" in seiner Funktion als Kirchenpfleger zum letzten Mal Rechnung ab. Damit verschwindet er aber noch nicht aus den Flawiler Akten. Am 4.Februar 1639 wird "Hr. Aman Peter Mossberger von Burgaw" als Pate ein allerletztes Mal erwähnt.
Bei der Rechnungsablage vom 24.Nov.1639 taucht sein Name nicht mehr auf, und am 2.März 1640 ist von seiner Witwe und seinen Kindern als seinen gemeinsamen Erben die Rede. Peter Moosberger ist also knapp vor oder nach der Vollendung des "Gerichtsstuben"-Anbaus wohl 1639, spätestens anfangs 1640 gestorben.
1645 ist Peter Moosbergers Witwe Anna Kunz eine zweite Ehe eingegangen: "1645 Den 10 Jenner so uff ein Mitwochen gefallen ehelichen zusammen geben Herr Weibel Peter gemperlin ab dem Büel und Anna Cuntzin, Herrn Peter Mossbergers gew. Amans zu Burgauw seeligen hinderlassene witwen." Ein Jahr später heiratete ihr ältester Sohn Ulrich Moosberger ihre Stieftochter Margret Gemperli: "1646 Den 11 Hornung Ulrich Mossberger von Burgaw, Herrn Aman Peter Mossbergers seel. hinderlassener ehelicher lediger sohn, und Margret Gemperlin, Herrn weibel Peter Gemperlins ab dem Büel eheliche ledige tochter."
Die Restaurierung von 1909
wurde im Sommer unter der Leitung des St.Galler Architekten Salomon Schlatter durchgeführt. Sie geschah "...mit aller sorgfältigster Schonung des Bestehenden. Die grösste Aufgabe betraf den Maler. Kein Teil wurde einfach mit einer neuen Farbe überstrichen, sondern überall die alten Farbreste sorgsam geschont und nur dazwischen hinein retuschierend ergänzt". Um den Fenstern den früheren Charakter zu geben, wurden Butzenscheiben aus dem Historischen Museum St,Gallen eingesetzt. Es muss sich dabei um Scheiben aus dem Fundus handeln, der im Hinblick auf die Gründung eines Historischen Museums in St.Gallen geöffnet wurde (..., denn das Museum bestand 1909 noch gar nicht).
Auch wurde die Zukunft des Rathauses gesichert:
"... Der Besitzer musste sich vertraglich verpflichten, dass er und seine Rechtsnachfolger weder am Äusseren noch am Innern des Hauses etwas ändern würden, dass die restaurierten Bauteile nach Möglichkeit geschont werden sollten und dass die Sektion des Heimatschutzes bzw. das Eidgenössische Departement des Innern ein Vorkaufsrecht für das ganze Haus hätten. Der Vertrag wurde ins Servitutenprotkoll der Gemeinde Flawil eingetragen." (aus Trüb: Peter Moosberger, S.40)
Die Restaurierung von 1963
"...Der Zustand der Verwitterung war stellenweise so schlimm, dass nur noch das Verwitterungsrelief im Holz Anhaltspunkte für die frühere Bemalung lieferte. Dieses Relief wurde mit Kreide nachgezeichnet; dadurch konnte die Linienführung der Ornamente, ihr malerischer Schwung und ihre zeichnerische Gestaltung ermittelt werden, und auf Grund von oft minimen Farbspuren und dem beratenden Beistand des Rorschacher Restaurators Karl Haaga jr. wurde dann die neue Farbgebung bestimmt, von der man annehmen kann, dass sie der ursprünglichen sehr nahe kommt." (aus Lehni: Das Burgauer Rathaus)
Die Restaurierung von 1963 stand unter der Leitung von Architekt Walter Fietz, St.Gallen und wurde von Malermeister Eugen Müller, Flawil durchgeführt. Er wurde dabei vom Restaurator Karl Haaga jr., Rorschach beraten.
Im Anschluss an die Restaurierung wurde auch der ehemalige Ofen aus der "Ratsstube" an seinem ursprünglichen Standort wieder neu gesetzt. Die Arbeit besorgte der St.Galler Ofenbauer Jhs. Grosskopf. Salomon Schlatter war 1909 noch davon ausgegangen, der Ofen sei "abgewandert". Glücklicherweise waren aber seine Kacheln im sogenannten "Verlies" des Rathauses sorgsam gelagert gewesen.
Im Gewölbekeller des Hauptbaus wurde anlässlich der Restaurierung von 1963 in der SO-Wand anstelle des Durchgangs in den benachbarten Kellerraum ein Cheminée eingebaut. Ebenfalls wurden 2 Wappenschilde mit den Wappen der Familien Peter Moosberger und Lieberherr aufgemalt.